Allgemeine Mietbedingungen für Leihschließfächer der Firma Mietra.it & Co KG

Im Sinne und mit den Wirkungen der Art. 34 Gesetzesdekret Nr. 206/2005 erklären die Parteien, dass der gesamte Vertrag sowie jede einzelne Klausel desselben Gegenstand individueller Diskussion und Vereinbarung zwischen ihnen war.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die Fa. Mietra.it KG des Rier Christoph & Co KG (in der Folge Mietra.it), Alfred Ammon Str. 29 – 39042 Brixen (BZ) – Mwst. Nr. IT 02415710215, vermietet dem Mieter ein Schulschließfach (Mietgegenstand) für sich selber und/oder sein Kind zu seiner/dessen alleinigen Verwendung, zu den nachfolgenden Bedingungen.

1.2 Der Mietgegenstand wird dem Mieter in einem ordnungsgemäßen und nutzungsfähigen Zustand, mittels Übermittlung an den Mieter der Zahlenkombination (Pin-Code) übergeben. Mit der Übernahme des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand mit der Sorgfalt eines guten Familienvaters zu den, im gegenständlichen Vertrag festgelegten Gebrauch zu nützen. Mit der Übergabe des Mietgegenstandes durch Mietra.it, haftet der Mieter für die Verschlechterung der Sache. Der Mieter haftet im Rahmen seiner elterlichen Obhutspflichten auch für die Verschlechterungen am Mietgegenstand, welche von seinem Kind herbeigeführt worden sind.

1.3 Die Zahlenkombination (PIN) wird dem Mieter nach Eingang des vereinbarten jährlichen Mietzinses in geeigneter Form mitgeteilt, bzw. zugeschickt. Der Mieter ist nicht berechtigt das Ihm zugeteilte Mietra-Zahlenkombinations-Vorhangschloss durch eigene Vorhangschlösser bzw. mit anderen Mietra-Zahlenkombinations-Vorhangschlössern anderer Mieter, auszutauschen. Bei Zuwiderhandeln ist Mietra.it berechtigt, das fremde Vorhangschloss ohne Mitteilung an den Mieter, auch gewaltsam, zu entfernen und durch ein neues Mietra-Vorhangschloss zu ersetzen.

1.4 Abweichend von den Bestimmungen des Art. 1594 ZGB ist der Mieter nicht berechtigt den Mietgegenstand in Untermiete zu geben. Ebenso ist ein Fachaustausch zwischen den einzelnen Mietern nicht zulässig.

2. Mietdauer und Miete

2.1 Das gegenständliche Mietverhältnis wird für die Dauer von einem (1) Schuljahr ab Zahlung des angebotenen Mietpreises zu den gegenständlichen Mietbedingungen abgeschlossen.
Nach der Fälligkeit verlängert sich der Vertrag automatisch für eine weitere Periode. Mietra.it informiert den Mieter auf alle Fälle mindestens 1 Monat vor Fälligkeit über die ev. Erneuerung. Der Mieter hat dann 30 Tage Zeit zur schriftlichen Kündigung.

2.2 Der vereinbarte Mietzins ist nach Erhalt des Angebotes zu entrichten. Mietra.it behält sich das ausdrückliche Recht vor, dem Mieter erst nach Eingang des Mietzinses und der Kaution laut Art. 3, die Zahlenkombination für das Schulschließfach zu übermitteln.

2.3 Die ev. Erhöhung des Mietzinses von Seiten des Vermieters bei jeder Fälligkeit entspricht einem Vorschlag für die Erneuerung des Mietvertrages mit Erhöhung des Mietzinses zu denselben Mietbedingungen. In diesem Fall bestätigt die Zahlung des neuen Mietzinses durch den Mieter eine ausdrückliche Verlängerung des Vertrages zu den neuen Bedingungen.

2.4 In den Folgejahren ist der Mietzins für jedes einzelne Schuljahr im Voraus, spätestens aber zehn (10) Tage vor Ende des vorherigen Schuljahres, an Mietra.it zu leisten. Bei nicht fristgerechter Zahlung gilt der Vertrag als aufgelöst und Mietra.it behält sich das unanfechtbare Recht vor, einen Schlosswechsel zu alleinigen Lasten des Mieters vorzunehmen sowie eventuell vorgefundenes Schulmaterial aus dem Schließfach zu entnehmen und es entweder der Entsorgung zuzuführen oder in der Schule abzugeben ohne jegliches Recht auf Rückgabe (siehe dazu auch Art. 3.2).

2.5 Zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Vertragsauflösungsgründen vereinbaren die Vertragsparteien folgenden im Sinne des Art. 1456 ital. ZGB außerordentlichen, fristlosen Kündigungsgrund zu Gunsten von Mietra.it: Zweckwidrige Nutzung des Schulschließfaches, was unter anderem Beschädigung, Verschmutzung, sowie sonstige gegen die Schulordnung verstoßende Aktivitäten beinhaltet.
In diesem Fall erfolgt die Vertragsauflösung von Rechts wegen nach Zustellung einer schriftlichen Erklärung seitens Mietra.it, mittels eingeschriebenem Brief mit Rückantwort oder PEC-Mail an den Mieter, vorbehaltlich weiterer Schadensersatzforderungen zu seinen Lasten und unte4r Einbehaltung der bezahlten Miete.

3. Kaution und Rückgabe des Mietgegenstandes

3.1 Der Mieter zahlt mittels Banküberweisung an die angegebene Bankverbindung für jedes einzelne angemietete Schulschließfach eine einmalige Kaution (wie im Angebot angegeben) als Sicherheit für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen. Diese Kaution wird dem Mieter bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes und nach erfolgter Kontrolle durch das Personal der Firma Mietra.it laut den Artikeln 3.2 und 3.3 zur Gänze rückerstattet.

3.2 Bei Vertragsbeendigung ist der Mieter verpflichtet den Mietgegenstand in jenem Zustand in dem er ihn erhalten hat zurückzugeben. Das heißt, das Schulschließfach muss in geräumtem (leer) und gereinigtem Zustand sein, keine mutwilligen Beschädigungen aufweisen, es dürfen keine Abziehbilder oder Beschriftungen angebracht sein und das Original Zahlenvorhangschloss (Master Lock) muss sich am Schließfach befinden (siehe auch Art. 2.4).

3.3 Bei ordnungsgemäßer Übergabe des Schulschließfaches laut vorherigem Artikel 3.2, wird dem Mieter innerhalb des laufenden Schuljahres die Kaution ausschließlich als Banküberweisung rückerstattet. Der Mieter muss dafür dem Vermieter die Bankdaten (IBAN) schriftlich übermitteln. Mietra.it behält sich das Recht vor, eventuelle Schäden/Veränderungen/fehlende Schlösser mit der gegenständlichen Kaution zu verrechnen.

4. Sonstige Pflichten des Mieters

4.1 Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Schulschließfach mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln und sauber zu halten. Jährlich, bei jeweiligen Schulende, ist der Mieter verpflichtet das Schulschließfach restlos auszuräumen, damit die nötigen Wartungsarbeiten seitens Mietra.it vorgenommen werden können.

4.2 Jegliche Haftung des Vermieters hinsichtlich des Schließfachinhaltes ist ausdrücklich ausgenommen.

4.3 Der Mieter nimmt ausdrücklich zu Kenntnis und erkennt hiermit ausdrücklich den Umstand an, dass die Schuldirektion über einen Pass-Schlüssel verfügt und berechtigt ist, aus Gründen der Schulsicherheit und/oder Ordnung das Schulschließfach ohne Vorankündigung an den Mieter und ohne Zustimmung desselben zu öffnen.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Die Parteien vereinbaren, dass ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeit das vorliegende Mietverhältnis betreffend, der Gerichtsstand von Bozen ist.

5.2 Dieser Mietvertrag darf weder gänzlich noch zum Teil an Dritte übertragen werden, sofern die Vertragsparteien nicht ihre schriftliche Einwilligung dazu geben.

6. Datenschutz

6.1 Der Mieter hat ausdrücklich seine Rechte laut Art. 7 des Gesetzesvertretenden Dekretes 196/2003 zur Kenntnis genommen und erklärt sich hiermit einverstanden, dass die Fa. Mietra.it KG des Rier Christoph & Co KG seine persönlichen Daten im Sinne des Gesetzesvertretenden Dekretes 196/2003 verarbeitet, somit die Daten für folgende Zwecke verarbeitet und übermittelt: Erfüllung des gegenständlichen Vertragsverhältnisses, sowie vorvertragliche Verpflichtungen (z. B. Führung der regulären Buchhaltung, u. a.) um Anordnungen von Behörden, die laut Gesetz dazu berechtigt sind, gerecht zu werden, Verpflichtungen laut Gesetzen, Verordnungen und europarechtlichen Bestimmungen zu erfüllen und zu marketing- und statistischen Zwecken.